In letzter Zeit taucht der Begriff "Grundversorgung" immer wieder im Zusammenhang mit der Diskussion um Mobilfunkstandorte auf. Dabei kann man feststellen, dass die Bedeutung des Begriffes meist schwammig und unklar ist. Hier deshalb der Versuch, die "Grundversorgung" einfach und anschaulich zu erklären.

  1. Wo findet dieser Begriff Anwendung?

    In der Nachrichtentechnik. Internationale Gremien (ITU, CCIR usw.) legen die technischen Parameter fest, welche erfüllt sein müssen, damit man ein Gebiet als mit bestimmten Diensten (Hörfunk, Fernsehen, Mobilfunk, Funkdienste ...) versorgt bezeichnen kann.
    Die Dienste werden grundsätzlich in 3 Kategorien eingeteilt:
    a) unidirektional, also von einem Sender zu vielen Empfängern: Radio und Fernsehen
    b) unidirektional mit Wechsel der Richtung, also von Sender zu einem Teilnehmer, dann vom Teilnehmer zurück zum Sender: bei den Funkgeräten, zuerst spreche ich, dann mein Gegenüber
    c) bidirektional, also von einem Teilnehmer zu einem anderen und gleichzeitig wieder zurück: Festnetztelefon, Mobilfunk, während ich spreche, höre ich Hintergrundgeräusche der anderen Seite.

  2. Was definiert dieser Begriff?

    Die Ziele der Versorgung, welche sind:
    a) outdoor, also im Freien
    b) indoor, also im Gebäudeinnern
    c) stationär, also mit fixem Empfangsgerät und Außenantenne (z.B. Fernsehen)
    d) portabel, also mit frei bewegbaren Empfangsgerät (z.B. Kofferradio)
    e) mobil, also während der Fahrt des Empfängers (z.B. Autoradio)

    Ist der Verwendungszweck des Dienstes definiert, so werden die dazugehörigen technischen Parameter festgelegt. Die Mindestfeldstärke legt fest, wie stark das Empfangssignal mindestens sein muss, damit man mit hoher Wahrscheinlichkeit  (95 oder 99% der Zeit und der festgelegten Orte) den Dienst nutzen kann.

  3. Besonderheit bei bidirektionalen Diensten wie dem Telefon (Mobilfunk und Festnetz)

    Die Mindestfeldstärke laut Punkt 2 genügt beim Telefon noch nicht um ein Gespräch zu garantieren: Um telefonieren zu können brauche ich zum Mindestsignal auch eine freie Leitung. Das heißt, der Betreiber muss seine Anlagen gemäß Verkehrsaufkommen so dimensionieren, dass deren Kapazität für die anfallenden Gespräche genügt. 
    Diesen Parameter kann man nicht fix wie die Mindestfeldstärke definieren, sondern er hängt von der Anzahl der zu versorgenden Teilnehmer und ihrer durchschnittlichen Nutzung des Telefons ab.

Zusammengefasst gilt: Eine Zone gilt dann als versorgt, wenn
  1. die Mindestfeldstärke gegeben ist und
  2. ausreichende Kanalkapazität vorhanden ist.